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Kampf- und Schiedsrichterwesen

Regelwerke

[Bild: pixabay]

Die Aufgaben und Einsatzpositionen der Kampfrichter bei Wettkampfveranstaltungen ergeben sich aus den Wettkampfbestimmungen Schwimmen, die in ihrer aktuellen Fassung jederzeit auf der Regelwerk-Seite des Deutschen Schwimm-Verbands abrufbar sind.

Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Kampfrichter sowie deren Einsatz ist die Kampfrichterordnung Schwimmen des DSV, die bundesweit gilt. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie ebenfalls auf der o.g. Seite.
Zuständig für die Organisation des Kampf- und Schiedsrichterwesen im SVW sind der Landes-Kamprichterobmann des SVW und die Bezirks-Kampfrichterobleute, deren Namen und Kontaktinformationen Sie auf dieser Seite finden.

Schiedsrichtereinteilung für Schwimmwettkämpfe

Die Leitung aller Wettkampfveranstaltungen im Schwimmen erfolgt ausschließlich durch lizensierte Schiedsrichter aus dem Schiedsrichterkader des Verbands – unabhängig davon, ob es sich um eine amtliche Veranstaltung oder ein privates Schwimmfest handelt. Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt im Bereich des SV Württemberg grundsätzlich durch die jeweiligen Kampfrichterobleute der Bezirke, in denen die Veranstaltung stattfindet; für amtliche Veranstaltungen von Landesebene an aufwärts erfolgt die Einteilung durch den Kampfrichterobmann des SVW.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem Kampfrichterobmann ihres Bezirks Kontakt auf, wenn Sie eine Wettkampfveranstaltung durchführen, damit dieser in Absprache mit Ihnen als Veranstalter/ Ausrichter eine Schiedsrichtereinteilung vornehmen kann.

Ausbildung, Fortbildung & Lizenzierung

Pandemie-bedingte Sonderregelung:
Da in den Jahren 2020 und 2021 pandemiebedingt Kampfrichteraus- und Fortbildungen in der Fläche nicht möglich waren, haben die DSV Kampfrichterobleute folgende Regelung beschlossen:
Alle Kampfrichterlizenzen, die zu Beginn der Pandemie gültig waren, werden um zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerung muss nicht in den Lizenzheften vermerkt werden, sondern gilt implizit: Lizenzen werden auf Wettkampfveranstaltungen entsprechend zwei Jahre länger als eingetragen als gültig akzeptiert.
Das bedeutet konkret:

  • Lizenzen mit eingetragenem Ablaufdatum im Jahr 2020, gelten bis Ende 2022.
  • Lizenzen mit eingetragenem Ablaufdatum im Jahr 2021, gelten bis Ende 2023.
  • Lizenzen mit eingetragenem Ablaufdatum im Jahr 2022, gelten bis Ende 2024.

Damit Wettkampfveranstaltungen regulär stattfinden können, ist ein umfangreiches Kampfgericht notwendig. Bei den meisten Veranstaltungen müssen sich die meldenden Vereine am Kampfgericht beteiligen, d.h. sie stellen einen oder mehrere Kampfrichter. Die Regelungen dazu verbindlichen Regeln finden sich in den jeweiligen Ausschreibungen.
Nur lizenzierte Kampfrichter mit gültiger Lizenz können bei Wettkampfveranstaltungen zum Einsatz kommen. Der Nachweis der gültigen Lizenz erfolgt durch Vorlage des Lizenzhefts bei jeder Kampfrichtersitzung einer Wettkampfveranstaltung.
Die Kampfrichterordnung gibt die Einteilung der Kampfrichter in Gruppen vor und regelt den Rahmen und die Zuständigkeit für die Aus- und Fortbildungen zur Lizenzierung.

Kampfrichter-Gruppen

Nach §4 der Kampfrichterordnung müssen alle Kampfrichter Mitglied in einem dem LSV angeschlossenen Verein sein.

KampfrichtergruppePositionenMindestalterAusbildungsumfangFortbildungsrhythmus
WettkampfrichterSchwimmrichter
Zeitnehmer
Zielrichter
Wenderichter
14 Jahre11 UE,
4 prakt. Pflichteinsätze
alle 3 Jahre (3 UE)
StarterStarter14 Jahre3 prakt. Pflichteinsätze
(Theorie bereits in WKR)
Auswerter / ProtokollführerAuswerter
Protokollführer
16 Jahre12 UE,
2 prakt. Pflichteinsätze
SchiedsrichterSchiedsrichter18 Jahre21 UE,
5 prakt. Pflichteinsätze
jährlich

Darüber hinaus können bei Bedarf Zusatzmodule Freiwasser und Sprecher angeboten werden.

Gültigkeiten

[Bild: pixabay]

Neue Kampfrichterlizenzen werden für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt; die Gültigkeit erneuert sich ab dem Besuch der vorgeschriebenen Fortbildung jeweils um drei Jahre.

Aus- und Fortbildung

Für die Aus- und Fortbildung aller Kampfrichtergruppen sind die Bezirks-Kampfrichterobleute zuständig; die Schiedsrichteraus- und Fortbildung erfolgt durch den Landes-Kampfrichterobmann.
Alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden auf dieser Seite ausgeschrieben. Unabhängig vom anbietenden Bezirk können grundsätzlich Personen aus allen Vereinen teilnehmen, die dem SVW angeschlossenen sind.
Die Kosten für die Ausbildung sind SVW-weit einheitlich geregelt und nicht von Format oder Austragungsort abhängig:

GruppeKostenEnthalten
Wettkampfrichter-Ausbildung50,00 € Theorie-Seminar(e), Kampfrichter-Shirt, Lizenzheft
Wettkampfrichter – Fortbildung20,00 €Theorie-Seminar
Auswerter/ Protokollführer – Ausbildung40,00 €Theorie-Seminar(e)
Starter – Ausbildungkostenfrei(ausschließlich begleitete Praxiseinsätze)
Schiedsrichter – Aus- / Fortbildung
(Teilnahme nur per gesonderter Einladung, bei Interesse: Bezirksobmann ansprechen)
Kosten trägt der Verband

Die Ausbildungs-Lehrgänge finden in Präsenz statt, zum Teil wird der der Präsenzteil durch ein vorgeschaltetes Online-Seminar verkürzt. Jede Ausbildung wird durch vorgeschriebene, begleitete Praxis- oder Prüfungseinsätze abgeschlossen.
Kampfrichter-Fortbildungen finden entweder in Präsenz oder online statt.

Theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen für Trainer-Anwärter*innen

Im Rahmen der C-Lizenz Ausbildung für Trainer*innen ist u.a. auch eine theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen mit anschließendem Test vorgeschrieben. Dieser Ausbildungsteil kann durch den Besitz einer gültigen Kampfrichterlizenz bzw. dem Erwerb einer solchen nachgewiesen werden. Außerdem werden ausschließlich für diesen Teilnehmerkreis separate Online-Lehrgänge mit spezifisch darauf abgestimmtem Inhalt angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme an allen Terminen deckt diese Anforderung ebenfalls ab. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang führt jedoch nicht zum Erwerb einer Kampfrichterlizenz und kann auch nicht auf die Wettkampfrichterausbildung angerechnet werden!

Dieses Format wird bedarfsgerecht angeboten. Bei Interesse schreiben Sie uns gerne eine Mail an info[at]svw-online.de.