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Prävention sexualisierter Gewalt

Nein zu sexualisierter Gewalt im Sport!

Potenzielle Täterinnen und Täter suchen gezielt nach Gelegenheiten, möglichst unauffällig und unkompliziert in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu kommen. Der Sport und insbesondere der Schwimmverein kann dafür günstige Bedingungen bieten. Täterinnen und Täter meiden dabei allerdings häufig Orte, die sich öffentlich mit der Thematik „sexualisierte Gewalt“ auseinandersetzen.

Deshalb ist „Prävention sexualisierter Gewalt“ für uns kein Tabuthema! Gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden. Der Schwimmverband Württemberg steht für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz, hilft seine Vereine zu sensibilisieren und bietet ihnen Hilfestellung, um zu zeigen:

„Wir tun alles, damit Täter*innen bei uns keine Chance bekommen.

Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!“

Alles zum Thema:

  1. Qualifizierungen, Schutz-Konzepte & Materialien
  2. Erste Schritte für Vereine
  3. Was macht der Schwimmverband Württemberg?
  4. Beratungsstellen & Kontakte

1. Qualifizierungen, Schutz-Konzepte & Materialien

Die Württembergische Sportjugend (WSJ) hat auf ihren Seiten viele Informationen wie Broschüren, Arbeitshilfen zur Erstellung von Präventions- und Schutzkonzepten im Verein sowie den rechtlichen Grundlagen aufbereitet.

Die WSJ bietet regelmäßig Schulungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt für Vereinsmitarbeitende. Die Fortbildungen werden zur Verlängerung von Lizenzen anerkannt.

Fortbildungsnetz sG – Datenbank für Fortbildungsangebote

Weitere Unterstützung für Fachkräfte und Ehrenamtliche im pädagogischen Handlungsfeld bietet die Datenbank „Fortbildungsnetz sG – Datenbank für Fortbildungsangebote zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ mit aktuellem Wissen und erprobten Handlungskompetenzen für die Umsetzung von Prävention und Intervention.

Hier geht’s zur Datenbank

Broschüre „Hilfe bei Gewalt“

Der DSV hat eine Broschüre entwickelt, welche als Handlungsleitfaden Antworten auf die wichtigsten Fragen von Betroffenen, Eltern und Vereinen geben soll.
Zur Broschüre

Weitere Exemplare können hier bestellt werden: RW&, Kontakt: press[at]roughwaterand.com

Broschüre für Jungen und Mädchen

Die Sportjugend NRW hat speziell für die Zielgruppen der Jungen und Mädchen eine Broschüre konzipiert:

Broschüre für Jungen: „Finger weg! Pack mich nicht an!“

Broschüre für Mädchen: „Wir können auch anders!“

2. Erste Schritte für Vereine

Präventionsplakate

Der DOSB hat zum Thema Plakate konzipiert, die sich jeder Verein bestellen bzw. herunterladen & ausdrucken kann. Diese können gut sichtbar (z.B. in der Trainingsstätte, an der Innenseite einer Toilettentüre, im Infokasten des Vereinsheims oder der Schwimmhalle) aufgehängt werden. Wir empfehlen zu den Plakaten auch Kontaktmöglichkeiten aufzuführen. Das können Ansprechpersonen des Vereins sein oder auch eine Telefonnummer einer Fachberatungsstelle vor Ort.

Zu den Präventionsplakaten des DOSB

Die WSJ stellt Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen das Banner „Kinderschutzgebiet Sportverein“ zur Verfügung. Dies ist ein Qualitätsmerkmal bezogen auf den Kinderschutz und ermöglicht es den Vereinen, sich nach außen klar zu positionieren. Das Banner sendet unterschiedliche Signale an die verschiedenen Adressaten, wie Eltern oder potentielle Täter*innen. Voraussetzungen für den Erhalt des Banners sind z.B. die Unterzeichnung einer Kinderschutzvereinbarung mit dem Jugendamt, ein Schutzkonzept, regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen, Vorlage und Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse etc.

Alle Infos zum Banner der WSJ

Handlungsleitfaden

Die Deutsche Sportjugend hat einen Handlungsleitfaden für Vereine entwickelt mit wertvollen Hintergrundinformationen sowie Leitfäden zur Prävention und Intervention.

Zum Handlungsleitfaden der Deutschen Sportjugend

Benennung & Qualifizierung von Ansprechpersonen

Jeder Verein sollte eine (oder zwei: eine weibliche und eine männliche) Ansprechperson für das Thema ernennen. Die Ansprechperson/en sollten mit dem Vorstand abgestimmt und auf der Vereinshomepage vorgestellt werden.

Klare Positionierung des Vorstandes & des Vereins

  • Klare Positionierung des Vorstandes gegen Gewalt, die nach innen und außen kommuniziert wird
  • Aufnahme des Themas z.B. in die Vereinssatzung: „Der [Vereinsname] verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist und tritt ihr entschieden entgegen.“
  • Erarbeitung eines Schutz-Konzeptes sowie Kommunikation von Konzepten, (Schulungs-)Maßnahmen und Ansprechpersonen nach innen und außen
  • Festlegung und Niederschreiben von Verhaltensregeln z.B. „Wie wollen wir miteinander umgehen?“

Beispiel: Prävention sexualisierter Gewalt im Schwimmbad – Verhaltensregeln

3. Was macht der Schwimmverband Württemberg?

Der SVW verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist. Der SVW steht für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz. Er unterstützt seine Vereine, bietet Hilfestellungen sowie Materialien und vermittelt weitere Kontakte.

Ansprechpersonen:

Als Mitgliedsverein des SVW können Sie bei Fragen rund um das Thema unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragte kontaktieren:
Silke Schey
spschey[at]web.de

Die Mitarbeiter der WSJ helfen bei konkreten Fragen weiter.
Matthias Reinmann:
matthias.reinmann[at]wsj-online.de
0711 – 280 77 145

Ehrenkodex – Wichtiger Baustein in der Aus- und Fortbildung

Ein zentraler Grundstein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Verein ist der Ehrenkodex. Dieser wird von allen angehenden Trainer*innen unserer Bildungsangebote unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Personen zum respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie bei Beobachten eines Verstoßes entsprechend zu handeln, um den Schutz der anvertrauten Zielgruppe (auch erwachsener Sportler*innen) zu gewährleisten.

Unseren Ehrenkodex zum Ausdrucken und Unterzeichnen gibt es hier.

Erweitertes Führungszeugnis

Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis kann als ein weiterer Bestandteil eines umfassenden Präventionskonzeptes dienen. Damit möchte das Bundeskinderschutzgesetz zum aktiven Schutz der Kinder und Jugendlichen verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt oder vermittelt werden. Für Vereine ist die Beantragung kostenfrei.

Die Beantragung und Kostenbefreiung für ein erweitertes Führungszeugnis gibt es hier.

4. Beratungsstellen & Kontakte

Hilfe erhalten Sie außerdem bei den Fachberatungsstellen vor Ort:
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 555 30
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116 016
Nummer gegen Kummer: 116 111