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Was macht der SVW?

Aktiver Kinder- und Jugendschutz

Der SVW verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist. Der SVW steht für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz. Er unterstützt seine Vereine, bietet Hilfestellungen sowie Materialien und vermittelt weitere Kontakte.

SVW-Schutz-Konzept:

Wir nehmen das Thema ernst! Der SVW hat ein eigenes Schutz-Konzept erstellt und setzt die Maßnahmen gewissenhaft um.

Zum Schutz-Konzept des SVW

Gerne darf dieses Konzept als Vorlage genutzt werden.

Ansprechpersonen:

Als Mitgliedsverein des SVW können Sie bei Fragen rund um das Thema unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragte kontaktieren:
Silke Schey
praevention[at]schwimmen-bw.de
Telefon: 0711 280 77 404

Die Mitarbeiter der WSJ helfen bei konkreten Fragen weiter.
Matthias Reinmann:
matthias.reinmann[at]wsj-online.de
Telefon: 0711 280 77 145

Ehrenkodex – Wichtiger Baustein in der Aus- und Fortbildung

Ein zentraler Grundstein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Verein ist der Ehrenkodex. Dieser wird von allen angehenden Trainer*innen unserer Bildungsangebote unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Personen zum respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie bei Beobachten eines Verstoßes entsprechend zu handeln, um den Schutz der anvertrauten Zielgruppe (auch erwachsener Sportler*innen) zu gewährleisten.

Unseren Ehrenkodex zum Ausdrucken und Unterzeichnen gibt es hier.

Erweitertes Führungszeugnis

Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis kann als ein weiterer Bestandteil eines umfassenden Präventionskonzeptes dienen. Damit möchte das Bundeskinderschutzgesetz zum aktiven Schutz der Kinder und Jugendlichen verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt oder vermittelt werden. Für Vereine ist die Beantragung kostenfrei.

Die Beantragung und Kostenbefreiung für ein erweitertes Führungszeugnis gibt es hier.