Bäder bleiben vorerst bis 5. Juni geschlossen
Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg untersagt den Betrieb von Schwimmbädern vorerst bis zum 5. Juni. Wann Freibäder und Badeseen wieder öffnen dürfen ist darüberhinaus nicht absehbar. Ab Pfingsten sollen […]





