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Anzeige / Genehmigung Wasserballturnier

Allgemeine Hinweise:

  1. Jedes Wasserballturnier, das von Vereinen durchgeführt wird, unterliegt den Wettkampfbestimmungen (WB-AT) des Deutschen Schwimm-Verbandes.
  2. Eine Ausnahme von § 2 WB-AT ist grundsätzlich nicht gegeben.
  3. Demnach müssen die Turniere nach § 10 WB-AT angezeigt werden.

Vorgehensweise/Ablauf der Anzeige/Genehmigung:

  1. Der Verein zeigt die Wettkampfveranstaltung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit dem Formular DSV 001 (http://www.dsv.de/service/formulare) bei der Geschäftsstelle des Schwimmverbandes Württemberg an.
  2. Der Anzeige sind die Einladung und die Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen zum Turnier beizufügen. Diese müssen den Hinweis enthalten, dass für die Wettkampfveranstaltung die WB, die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DSV gelten.
  3. Hinweis: Bei Turnieren mit internationaler Beteiligung muss vom Fachwart Wasserball ein Turnierleiter nach § 307 WB-FT-Wasserball berufen werden. Welche Schiedsrichter des SV Württemberg die Turnierleiterberechtigung besitzen kann hier nachgelesen werden.
  4. Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Verein den Genehmigungsvermerk von der Geschäftsstelle des Schwimmverbandes Württemberg.
  5. Von jeder nichtamtlichen (privaten) Wasserballveranstaltung ist jeweils eine Ergebnisliste, auf der die Ergebnisse der Spiele und das Gesamtergebnis aufgeführt sein müssen, innerhalb von 3 Werktagen nach Veranstaltungsende zu senden an:
    1. SVW-Wasserballwartin Andrea Ettengruber: andrea.ettengruber[at]svw-online.de
    2. Geschäftsstelle des Schwimmverbands Württemberg: info[at]svw-online.de
  6. Jeweils ein Durchschlag des Spielprotokolls ist ebenfalls an die Wasserballwartin (siehe 5.1.) zu senden.