Anzeige / Genehmigung Wasserballturnier
Allgemeine Hinweise:
- Jedes Wasserballturnier, das von Vereinen durchgeführt wird, unterliegt den Wettkampfbestimmungen (WB-AT) des Deutschen Schwimm-Verbandes.
- Eine Ausnahme von § 2 WB-AT ist grundsätzlich nicht gegeben.
- Demnach müssen die Turniere nach § 10 WB-AT angezeigt werden.
Vorgehensweise/Ablauf der Anzeige/Genehmigung:
- Der Verein zeigt die Wettkampfveranstaltung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit dem Formular DSV 001 (http://www.dsv.de/service/formulare) bei der Geschäftsstelle des Schwimmverbandes Württemberg an.
- Der Anzeige sind die Einladung und die Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen zum Turnier beizufügen. Diese müssen den Hinweis enthalten, dass für die Wettkampfveranstaltung die WB, die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DSV gelten.
- Hinweis: Bei Turnieren mit internationaler Beteiligung muss vom Fachwart Wasserball ein Turnierleiter nach § 307 WB-FT-Wasserball berufen werden. Welche Schiedsrichter des SV Württemberg die Turnierleiterberechtigung besitzen kann hier nachgelesen werden.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Verein den Genehmigungsvermerk von der Geschäftsstelle des Schwimmverbandes Württemberg.
- Von jeder nichtamtlichen (privaten) Wasserballveranstaltung ist jeweils eine Ergebnisliste, auf der die Ergebnisse der Spiele und das Gesamtergebnis aufgeführt sein müssen, innerhalb von 3 Werktagen nach Veranstaltungsende zu senden an:
- SVW-Wasserballwartin Andrea Ettengruber: andrea.ettengruber[at]svw-online.de
- Geschäftsstelle des Schwimmverbands Württemberg: info[at]svw-online.de
- Jeweils ein Durchschlag des Spielprotokolls ist ebenfalls an die Wasserballwartin (siehe 5.1.) zu senden.