Hygienekonzept Wasserball Baden-Württemberg
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat über die Corona-Verordnung Sport (Stand 18.09.2020) die Möglichkeit eröffnet, neben dem Trainingsbetrieb auch wieder Wettbewerbe durchzuführen. Somit ist auch der Wettkampfsport bzw. Ligabetrieb in der Sportart Wasserball grundsätzlich wieder zulässig. Das folgende Hygienekonzept regelt, unter welchen Voraussetzungen der Ligabetrieb in Baden-Württemberg realisiert werden kann und was ausrichtende sowie teilnehmende Vereine beachten müssen.
Eine Listenvorlage zur Dokumentation der Teilnhemer vor Ort wird rechtzeitig vor den ersten Spielen (ab 15.11. vorgesehen) veröffentlicht.
Hygienekonzept Wasserball für den Ligabetrieb in BW
Die jeweiligen Verordnungen sind hier zu finden:
Corona-Verordnung Sport (vom 18.09.20)
Corona-Verordnung Baden-Württemberg (vom 23.06.20)
Corona-Verordnung Bäder und Saunen (vom 14.09.20)
Das Konzept wird durch die Schwimmverbände Baden und Württemberg überprüft und bei Bedarf angepasst.
Bei Rückfragen und Anmerkungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Kontakt Michael Mieth: michael-mieth[at]gmx.de