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19. Mai 2021

Hilfestellungen für Anfängerschwimmkurse

Wir freuen uns, dass gemäß aktueller Corona-Verordnung diesmal die Schwimmbäder berücksichtigt wurden und besonders freuen wir uns, dass ein Passus aufgenommen wurde, der es ermöglicht, wieder Anfänger-Schwimmkurse durchzuführen. Damit sind wir endlich in der Lage die große Anzahl an nicht schwimmfähigen Kindern der letzten 1,5 Jahre zu reduzieren und die kommenden Wochen und Monate effektiv zu nutzen, um z.B. für den Start des neuen Schuljahres im September bessere Voraussetzungen zu schaffen. Dafür ist das Engagement aller Schwimmvereine von enormer Bedeutung sowie auch jenes der Kommunen und Städte in unserem Land. Nur wenn alle Hand in Hand arbeiten, die Bäder öffnen und Kurszeiten ermöglichen, kann uns diese Aufgabe gelingen!

Wichtig: Im Gespräch ist, die finanzielle Bezuschussung von Anfängerschwimmkursen durch das Land Baden-Württemberg, um in den kommenden 5 bis 6 Monaten ein mehr an Kursen zu generieren. Bitte machen sie sich schon jetzt Gedanken wie, wo und wann und in welchen Rahmen sie in die Anfängerschwimmausbildung einsteigen können. Zusätzlich kann voraussichtlich auch die Anmietung von Wasserflächen finanziell unterstützt werden. Wir informieren zeitnah.

Wichtig: Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe werden nun in der Impfreihenfolge prioritär behandelt. Sie können sich damit bereits jetzt um einen Termin in den Impfzentren bemühen (in den Arztpraxen ist die Impfpriorisierung bereits aufgehoben, in den Impfzentren soll dies zum 07.06.2021 erfolgen). Zur Jugendhilfe im Sinne der Impfreihenfolge des Landes gehören auf alle Fälle alle Mitarbeiterinnen, die in den Sommerferien Jugendfreizeiten betreuen. Ferner umfasst Jugendhilfe nach unserer Lesart auch alle Trainer*innen, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten. Die Bescheinigung ist vom Verein auszustellen und von der impfwilligen Person beim Termin vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass mit der Impfpriorisierung nicht automatisch ein zeitnaher Impftermin verbunden ist, sondern lediglich dass Sie sich nun um einen Termin in den Impfzentren bemühen können.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der Ausnahmeregelungen für den Sport können wir bestätigen, dass Anfänger-Schwimmkurse zu folgenden Rahmenbedingungen derzeit wieder erlaubt sind:
– Anfänger-Schwimmkurse dürfen in Hallenbädern bzw. Lehrschwimmbecken stattfinden
– Es gibt keine Vorgaben bzgl. der Gruppengrößen oder Altersstrukturen der Schwimmkurse. Es müssen aber Anfängerschwimmkurse sein, d.h. die Kurse richten sich an Kinder, die noch kein Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze erlangt haben. Wir empfehlen einen Betreuungsschlüssel von nicht größer als 1:6, auch im Sinne der besseren Nachverfolgung bzw. Quarantäneanordnung bei einem Verdachtsfall.
– Die Durchführung bzw. das Angebot der Kurse ist nicht an lokale Inzidenzwerte gebunden. Sie dürfen auch durchgeführt werden, wenn die „Bundesnotbremse“ greift. Dies wird dadurch begründet, dass es sich bei Anfängerschwimmkursen nicht um Sport handelt, sondern bei diesen Kursen lebensrettende Grundfertigkeiten vermittelt werden. Nach CoronaVO § 15 Abs. 1 Nr. 10 ist die Nutzung von Schwimm und Hallenbädern für Anfängerschwimmkurse als Ausnahme ausdrücklich gestattet.
– Von Übungsleiter*innen müssen keine aktuellen Nachweise erbracht werden, ein negativer Testnachweis eines Corona-Schnelltests wäre aber zu empfehlen.

Kurzfristig haben wir hierzu noch ein Webinar am Mittwoch, den 26. Mai 2021 um 18:00 Uhr in unser Programm aufgenommen, welches speziell die Thematik Intensivschwimmkurse, Ferienkurse im Bereich des En-Bloc-lernen beleuchtet (zur Anmeldung).