Sonderförderung „Integration durch Sport“
Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ (IdS) kann eine weitere zeitlich befristete Sonderförderung (01.08.2022 bis 31.12.2022) für Sportangebote mit Geflüchteten beantragt werden. Dabei bleiben alle bisherigen Förderbereiche bestehen.
Im Rahmen der Sonderförderung können diesmal auch Beiträge für Vereinsmitgliedschaften, eine Sportausrüstung oder Qualifizierungskosten übernommen werden.