Aktuelle Corona-Regelungen im Sport
Heute tritt die notverkündete Verordnung zur Änderung der CoronaVO Sport in Kraft. Folgende Änderungen sind für den Sport von Bedeutung:
In der Alarmstufe I wurden die Personenobergrenzen für Veranstaltungen angepasst. Dabei ist weiterhin eine Auslastung von maximal 50 % der zugelassenen Kapazität möglich. Künftig sind die Obergrenzen in geschlossenen Räumen bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Besucherinnen und Besucher, bei 2G plus-Veranstaltungen 4.000 Besucherinnen und Besucher, im Freien bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Besucherinnen und Besucher, bei 2G plus-Veranstaltungen 10.000 Besucherinnen und Besucher. Weiterhin gilt, dass bei Veranstaltungen mit über 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10 % der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind.
Bei Veranstaltungen und Sportstätten wurde die Vorschrift zur Datenverarbeitung aufgehoben. Künftig müssen somit bei Sportveranstaltungen und der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb personenbezogene Daten nicht mehr umfassend erfasst und verarbeitet werden.