Neue CoronaVO: Jetzt 2G+ im Sport
Mit der heute in Kraft getretenen Corona-Verordnung gilt die 2G+ Regelung beim Sporttreiben in geschlossenen Räumen.
Von dieser Vorgabe weiterhin ausgenommen sind Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre (Schülerausweis-Regelung), Beschäftigte (3G Arbeitsplatzregelung) sowie ehrenamtlich Tätige (2G).
Corona-Verordnung: Was gilt beim Sporttreiben