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4. Dezember 2021

Neue CoronaVO: Jetzt 2G+ im Sport

Mit der heute in Kraft getretenen Corona-Verordnung gilt die 2G+ Regelung beim Sporttreiben in geschlossenen Räumen.
Von dieser Vorgabe weiterhin ausgenommen sind Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre (Schülerausweis-Regelung), Beschäftigte (3G Arbeitsplatzregelung) sowie ehrenamtlich Tätige (2G).

Corona-Verordnung: Was gilt beim Sporttreiben

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