Neue Corona-Verordnung Sport veröffentlicht

Auf der Homepage des MKJS ist eine neue Corona-Verordnung Sport veröffentlicht worden:
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport
Gemäß dieser Veröffentlichung wird künftig nicht mehr unterschieden, ob Sportausübung im Rahmen des „Trainings- und Übungsbetriebs“ oder bei „Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen“ durchgeführt wird.
Auch gilt in den Alarmstufen zuküntig für ehrenamtlich tätige Trainerinnen und Trainer die 2G-Regelung.
Spitzensportler*innen älter als 18 Jahre müssen, falls nicht immunisiert, ab jetzt einen Antigen-Testnachweis erbringen.