Corona-Verordnung: Aktuelle Regelungen für den Sport
Die heute in Kraft getretene Corona-Verordnung sieht neue Regelungen für die Alarmstufe II vor. Die einzige für das Sporttreiben relevante Änderung hieraus ist die 2G+-Regelungen für Zuschauer bei Wettkämpfen. Der regelmäßige Trainingsbetrieb richtet sich weiter nach den bisher bekannten Regelungen.
Corona-Verordnung: Was gilt beim Sporttreiben
Corona-Regeln: Auf einen Blick
Was gilt für Lehrgänge?
Der Betrieb an den Landessportschulen läuft, bis auf Weiteres, unter Anwendung der 2G-Regelung. Das bedeutet, dass nur noch Gäste mit Impf- und Genesenen-Nachweis Zugang zur Sportschule haben. Bei Anreise müssen alle Teilnehmenden den Fragebogen der Sportschule ausgefüllt vorlegen. Alle Teilnehmenden werden entsprechen informiert.
Ergänzend empfehlen wir, zur eigenen und zur Sicherheit der anderen Teilnehmenden, vor Abreise einen Selbsttest zu Hause (auf freiwilliger Basis) oder in einem Testzentrum durchzuführen und das Ergebnis an die Sportschule mitzubringen.
Im Fall einer Absage informieren Sie uns bitte frühzeitig, damit der Lehrgang entsprechend geplant werden kann.