Neue CoronaVO Sport – Aufatmen für den Trainingsbetrieb
Zum 05. November 2021 wurde die CoronaVO Sport der Landesregierung aktualisiert. Nach dieser ist bei ÜbungsleiterInnen in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend:
Zu den aktuellen Änderungen der CoronaVO Sport
Für die Organisation von Schwimmlernangeboten gilt weiterhin:
„Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.“
FAQ; Was gilt beim Sporttreiben; Punkt 3