Aktualisierung der Corona Verordnungen
Am 16. September ist eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft getreten. Mit der neuen Corona-Verordnung soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Erkrankungen kommt.
Baden-Württemberg führt damit wieder einen landesweit gültigen Stufenplan ein. In der ersten Stufe (Basisstufe) bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen. In der Warn- und Alarmstufe werden die Regeln dann durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für nicht-immunisierte Personen ergänzt (2G).
Durch die Aufhebung der CoronaVO Bäder und Saunen wurden die wesentlichen Regelungen in die CoronaVO Sport überführt.
Regelungen für den Freizeit- und Amateursport ab dem 16. September 2021
Zu den Neuerungen der CoronaVO Sport
Die aktuellen Zahlen werden jeweils vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht.