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8. März 2021

Neue Corona-Verordnung veröffentlicht

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 8. März 2021.

In Bezug auf das Sporttreiben ermöglicht die neue Verordnung u.a. den Trainings- und Übungsbetrieb im Freien mit einer Gruppe von maximal 20 Kindern bis einschl. 14 Jahren. Erwachsene Aufsichtspersonen zählen hierbei nicht mit.

Die Trainingsberechtigungen für Bundes- und Landeskader sowie Mannschaften länderübergreifender Ligen bleiben durch die neue Verordnung unverändert bestehen.

Die geforderten Inzidenzwerte sowie geöffnete Schwimmhallen vorausgesetzt, könnte mit einem Wiederbeginn des Schwimmbetriebs ab dem 22. März zu rechnen sein.

Weitere Informationen zur neuen CoronaVO