Corona-Verordnung BW – Aktueller Status
Mit der Veröffentlichung der aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg wurde die damit verbundene Definition des Profi- und Spitzensports angepasst. Dies hat Auswirkungen auf die bisherigen Trainingsberechtigungen.
Nachfolgend die aktuelle Formulierung des Landes Baden-Württemberg:
Profi- und Spitzensport
Training und Wettkämpfe im Profi- und Spitzensport dürfen nur ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfen im Profi- und Spitzensport ist ohne Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Profi- und Spitzensportlerinnen und -sportler dürfen somit nach den Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport trainieren.
Profi- und Spitzensport betreiben dabei:
- Sportlerinnen und Sportler, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient,
- selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportlerinnen und Sportler in Vollzeittätigkeit,
- Sportlerinnen und Sportler mit Bundeskader- oder mit Landeskaderstatus,
- Mannschaften länderübergreifender Ligen im Erwachsenenbereich,
- Spielerinnen und Spieler der Jugend- bzw. Nachwuchsaltersklassen im Leistungsbereich (mindestens U15 Mannschaften oder älter), deren Mannschaften in der höchsten länderübergreifenden Liga startberechtigt sind, sowie
- professionelle Balletttänzerinnen und -tänzer
Nach dieser neuen Definition sind Mannschaften, die keiner länderübergreifenden Liga angehören, nicht mehr trainingsberechtigt.
Quelle: Homepage Land Baden-Württemberg