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16. Dezember 2020

Bisherige Trainingsberechtigungen bleiben bestehen

Die am 16. Dezember veröffentlichte Corona-Verordnung Baden-Württemberg sieht keine Anpassungen im Bereich des Sports vor. Somit bleiben die bisherigen Trainingsberechtigungen für den Spitzen- und Profisport bestehen.
Profi- und Spitzensportler im Sinne der Verordnung sind weiterhin Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie Mannschaften aller Sportarten, die in länderübergreifenden Ligen oder der 1. bis 3. Bundesliga spielen.
Zur aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg