Hallenbäder bleiben für den Spitzen- und Profisport sowie den Schulunterricht offen
Die am 1. November veröffentlichte neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung der Schwimm- und Hallenbäder im Monat November nur noch für den Spitzen- und Profisport, den Schulschwimmunterricht sowie die Lehre an Hochschulen.
Profi- und Spitzensportler im Sinne der Verordnung sind u.a. Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen, der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ba-Wü sind Anfängerschwimmkurse nach dieser Verordnung leider wieder einmal nicht vorgesehen!
Die von uns erstellten Übersichten sowie Infotafeln müssen bis auf weiteres pausieren!
Zur aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten sind bis Ende November für den Publikumsverkehr geschlossen. Sporttreiben im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ist gestattet.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Übersicht „Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ (PDF)
D.h. es geht auch für Schwimmvereine in die nächste Runde des Online-Sporttreibens. Wer die Zeit noch für das ein oder andere Webinar nutzen möchte, findet hier eine breite Auswahl.