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23. Oktober 2020

Neue CoronaVO Sport erlaubt weiterhin Gruppen bis 20 Personen

Seit heute gilt eine neue Corona-Verordnung Sport. Wesentliche Änderung ist die konkrete Festschreibung der Gruppengröße auf bis zu 20 Personen (§ 3 Abs. 1).


Weiterhin gibt es die Ausnahmen, dass die Gruppengröße überschritten werden darf, wenn:

  1. Ein Abstand von 1,5m durch organisatorische Maßnahmen (wie z.B. ein individueller Standort) immer gewährleistet werden kann,
  2. Für die Durchführung des Trainings- und Übungsbetriebs eine größere Anzahl zwingend erforderlich ist.

Für die Durchführung von Wettkämpfen gilt nach wie vor die Obergrenze von 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (§ 4 Abs. 3).

Zur neuen CoronaVO Sport

Das heißt auch der bereit gestellte Plakataufsteller kann weiterhin verwendet werden. Die Infotafel soll Badegäste transparent über die unterschiedlichen Vorgaben für Vereinssport und Öffentlichkeit nach den aktuellen Corona-Verordnungen informieren und Konflikte der verschiedenen Zielgruppen frühzeitig verhindern.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit das eigene Vereinslogo oder das Logo des Badbetreibers in die Infotafel zu integrieren. Auch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg begrüßt den Einsatz der Infotafel.

Infotafel Vereinsbetriebener Schwimmsport (mit Logo)

Infotafel Vereinsbetriebener Schwimmsport (ohne Logo)