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16. Oktober 2020

Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Junge mit Geld

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Baden-Württembergs ein Paket für steuerliche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen. Freiwilliges Engagement soll sich auszahlen und so verbessert der Bundesrat die Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche.

Die Übungsleiterpauschale soll von bislang 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro jährlich erhöht werden. Aufwandsentschädigungen in dieser Höhe bleiben dabei steuerfrei.
Das Paket sieht auch die Erhöhung von steuerlichen Freigrenzen für Vereine vor. Diese liegt bislang bei 35.000 Euro und soll nun auf 45.000 Euro erhöht werden. Grundsätzlich sind gemeinnützige Einrichtungen dann von den Ertragsteuern befreit, wenn sie im Rahmen ihrer Satzung tätig sind. Eine Ausnahme bilden Tätigkeiten, die den sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen.

Zudem umfasst das Paket auch die Erhöhung der Grenze für einen vereinfachten Spendennachweis von 200 Euro auf 300 Euro.


Die Änderungsanträge zum Jahressteuergesetz 2020 werden im Anschluss im Bundestag beraten, bevor der Bundesrat abschließend berät. Voraussichtlich Ende November wird das Jahressteuergesetz, das für diese Fragen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, verabschiedet.

Weitere Infos gibt es hier.