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11. September 2020

Neue Corona-Verordnungen Bäder und Saunen sowie Sport

Zum 14. September 2020 treten neue Verordnungen in Kraft, die unseren lieben Sport wieder in einem halbwegs normalen Rahmen stattfinden lassen sollen.

Zu den Ordnungen:

Zur neuen Corona-Verordnung Sport, die zum 14. September 2020 in Kraft tritt.

Zur neuen Corona-Verordnung Bäder und Saunen, die zum 14. September 2020 in Kraft tritt.

Basis der Corona-Verordnung Sport ist die Corona-Verordnung Baden-Württemberg, die am 6. August 2020 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung finden sich bspw. Vorgaben zum erforderlichen Hygienekonzept und zur Datenerhebung.

Eine Zusammenfassende Seite des Landes Baden-Württemberg gibt einen Überblick zu den verschiedenen Änderungen, u.a. zum Wegfall von Einbahnsystem sowie Aufschwimmen.

Die wichtigsten Änderungen sowie Antworten auf Fragen unserer Vereine zur Organisation des Trainingsbetriebes haben wir hier zusammengefasst:

Infos zur Corona-Verordnung Sport ab 14.09.2020

Für die Gespräche mit den Badbetreibern empfehlen wir dringend auf die Unterschiede zwischen öffentlichem Schwimmen sowie dem Vereinsschwimmen einzugehen (Hilfestellungen finden Sie in unserem Dokument). Die Entscheidung über eine Öffnung der Bäder liegt in der Verantwortung der Bäderbetreiber.

Für Rückfragen, Feedback oder Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung!