Corona-Schäden: Anträge für „Soforthilfe Sport“ ab sofort möglich
Das Land Baden-Württtemberg hat am 16. Juni eine „Soforthilfe Sport“ über 11,635 Millionen Euro beschlossen. Damit ist nun endlich der Weg frei für die seit langem geforderten unbürokratischen Liquiditätshilfen für in Not geratene Sportvereine und -Verbände im Land.
Anträge können ab sofort und bis 30. November 2020 gestellt werden, das Antragsformular sowie eine Liste häufig gestellter Fragen finden Sie auf www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport