Erste Wettkämpfe wieder möglich
Unter den Vorraussetzungen des aktuell geltenden Infektionsschutzes kann in Schwimmbädern sowie auf öffentlichen und privaten Sportanlagen die Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben wieder aufgenommen werden. Grundsätzlich gilt, weiterhin den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und im Vorfeld keinen Kontakt zu mit dem SARS-CoV-2 infizierten Personen gehabt zu haben, sowie selbst keine Symptome aufzuweisen. Der Veranstalter hat zu diesem Zweck personenbezogene Daten zu erheben, die eine Nachverfolgung der Infektionskette gewährleisten. Die weiteren Voraussetzungen – besonders für den Breitensport (§4) – hat das Kultusministerium auf seiner Internetseite hinterlegt.
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+CoronaVO+Sportwettkaempfe