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27. Mai 2020

Hinweise zur Corona-Verordnung Sportstätten

Die Corona-Verordnung-Sportstätten des Landes Baden-Württemberg ermöglicht in ihrer aktuellen Fassung die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ab dem 2. Juni.
Da diese Verordnung besonders in Bezug auf § 2 (Schwimmbäder) sehr theoretisch gehalten ist, haben wir Fragen, Antworten und Hinweise zur Interpretation und Umsetzung der Verordnung in der Praxis in einem Dokument zusammengefasst.
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