Vereinstraining ab dem 2. Juni wieder erlaubt

Die neueste Fassung der Corona-Verordnung-Sportstätten des Landes BW erlaubt das Vereinstraining in Schwimmbädern ab dem 2. Juni.
Die neueste Fassung der Corona-Verordnung-Sportstätten des Landes BW erlaubt das Vereinstraining in Schwimmbädern ab dem 2. Juni.