Vereinstraining ab dem 2. Juni wieder erlaubt
Die neueste Fassung der Corona-Verordnung-Sportstätten des Landes BW erlaubt das Vereinstraining in Schwimmbädern ab dem 2. Juni.
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Die neueste Fassung der Corona-Verordnung-Sportstätten des Landes BW erlaubt das Vereinstraining in Schwimmbädern ab dem 2. Juni.