Bäder bleiben vorerst bis 5. Juni geschlossen
Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg untersagt den Betrieb von Schwimmbädern vorerst bis zum 5. Juni. Wann Freibäder und Badeseen wieder öffnen dürfen ist darüberhinaus nicht absehbar.
Ab Pfingsten sollen Schwimmkurse und Schwimmunterricht wieder möglich sein.
Unter Berücksichtigung des Pandemieplans Bäder der DGfdB und des DSV-Leitfadens zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben muss auf Landes- und kommunaler Ebene eine zeitnahe Öffnung der Schwimmbäder für den Vereinsbetrieb erwogen werden.