Neue CoronaVO – Anfängerschwimmkurse wieder erlaubt!
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Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg erlaubt in der 1. Stufe nicht nur die Öffnung der Freibäder, sie ermöglicht auch die Wiederaufnahme der Anfängerschwimmkurse – unabhängig von Inzidenzwerten und auch in Hallenbädern oder Lehrschwimmbecken. Eine entsprechende Ausnahmeregelung schafft ähnlich wie beim Profi- und Spitzensport die Voraussetzungen hierfür.