Neue CoronaVO – Anfängerschwimmkurse wieder erlaubt!
Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg erlaubt in der 1. Stufe nicht nur die Öffnung der Freibäder, sie ermöglicht auch die Wiederaufnahme der Anfängerschwimmkurse – unabhängig von Inzidenzwerten und auch in Hallenbädern oder Lehrschwimmbecken. Eine entsprechende Ausnahmeregelung schafft ähnlich wie beim Profi- und Spitzensport die Voraussetzungen hierfür.