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4. April 2022

Corona-Maßnahmen zum 03. April ausgelaufen

Seit Sonntag, 3. April, sind in Baden-Württemberg die Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Die CoronaVO Sport wurde aufgehoben. Somit entfallen auch die besonderen Einschränkungen für den Sportbetrieb.
Alle Vorgaben für die Sportausübungen reduzieren sich auf §2 der CoronaVO BW.

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen ist zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, wird aber weiterhin generell empfohlen.

Die Zugangsbeschränkungen (3G-Regelung) zu Sportstätten entfallen. Bestehen bleiben (zunächst) die Quarantäne-Regeln.

Zur aktuellen CoronaVO Baden-Württemberg

Die Nutzung von Selbsttests sowie das Tragen von Masken empfehlen wir optional in bestimmten Situationen (Wettkampf/Spiel/Training) beizubehalten.

Hygienekonzepte im Wasserball außer Kraft getreten

Mit der neuen CoronaVO BW ist auch das übergeordnete Hygienekonzept für den Spielbetrieb Wasserball Ba-Wü sowie die darauf fußenden örtlichen Hygienekonzepte der Vereine außer Kraft getreten. Damit besteht keine Notwendigkeit aber auch keine Möglichkeit, den Spiel- und Trainingsbetrieb mit Hygienekonzepten zu regulieren.

Wir appellieren daher an alle Vereine und alle Wasserballer*innen freiwillig möglichst viele der erlernten und einfach zu realisierenden Schutzmaßnahmen weiterhin umzusetzen. Eine zeitnahe Schnelltestung aller direkt Beteiligten vor einem Wasserballspiel wird generell empfohlen.

Vereinzelt wird es Vorgaben seitens der Badbetreiber geben, die mit dem Hausrecht oder Ähnlichem begründet sind. Hier bitten wir darum, dass solche Regelungen ohne Beschwerde umgesetzt werden. Vereine, die in Bädern mit Hygiene-Auflagen spielen, informieren bitte rechtzeitig vorher die Gastvereine.