Änderung der Corona-Verordnung Sportstätten
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In ihrer ab dem 6. Juni gültigen Fassung erlaubt die Corona-Verordnung Sportstätten nun bis zu 10 Personen gleichzeitig das Schwimmen und Trainieren auf einer 50m-Bahn und enstprechend maximal 20 Personen auf einer Doppelbahn (im Kreisverkehr). Für eine 25m-Bahn gelten diese Personenzahlen je hälftig.
Zur Corona-Verordnung Sportstätten: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/6275630